http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/themen/natur_umwelt/dossier_klimawandel/politik/ausweispflicht_fuer_gebaeude.php5

Sie befinden sich hier: WDR.deWDR Wissen Natur/Umwelt Klimawandel
Trockener Boden; Rechte: Mauritius
Menü für Schwerpunkte:

Neue Energie-Einsparverordnung in Kraft

Ausweispflicht für Gebäude

Von Bodo Scheffels

Seit dem 1. Juli muss laut Energieeinsparverordnung jeder Hausbesitzer beim Verkauf oder bei Abschluss eines neuen Mietvertrags einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. WDR.de erklärt, welche Konsequenzen das hat.

Thermobild eines Hauses; Rechte:dpa

Thermobild eines Hauses

Bild vergrößern

"Der Ausweis enthält Angaben über die Energieeffizienz des Hauses, vor allem bei Heizung und Warmwasserbereitung", so Lale Salur von der Energieagentur NRW. Er soll dem neuen Mieter oder einem Käufer helfen, die Höhe der Nebenkosten richtig einzuschätzen. Um böse Überraschungen auf der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden, wird der Energieausweis ab 1. Juli Pflicht. "Wer kaufen oder mieten will, soll wissen, welche Folgekosten auf ihn zukommen", so Lale Salur. Für die Mieter entstehen durch den Ausweis keine direkten Kosten, diese müssen ausschließlich von den Eigentümern bezahlt werden.


Nun hat also jeder neue Mieter oder Käufer einer Wohnung oder eines Hauses das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zumindest, wenn es sich um ältere Wohngebäude handelt, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Für neuere Häuser gilt die Ausweispflicht erst ab dem 1. Januar 2009, denkmalgeschützte Häuser brauchen gar keinen Ausweis. Wenn weder ein Verkauf noch eine Neuvermietung ansteht, muss ein Hausbesitzer auch keinen Ausweis beantragen.

Welchen Zweck hat der Energieausweis?

Käufer oder Mieter können sich anhand des Energieausweises und eines so genannten Vergleichswertes ein Bild über die Höhe der Nebenkosten machen. Eine besser gedämmte Wohnung mit niedrigerem Energieverbrauch ist auf Dauer günstiger als eine schlecht gedämmte, Mieter werden sich also vermutlich für die besser isolierten Gebäude entscheiden. So soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Druck auf die Hausbesitzer steigen, die Dämmung ihrer Gebäude, aber auch zum Beispiel die Heizung, auf dem modernsten Stand zu halten.

Aber auch die Eigentümer profitieren. Denn wer in Energieeffizienz investiert und zum Beispiel eine sparsame Warmwasserbereitung oder gut gedämmte Fenster eingebaut hat, kann dies anhand des Ausweises belegen. Wer den Ausweis jetzt ausstellen lässt, bekommt zudem einen guten Überblick über den Zustand des Gebäudes und kann nötige Sanierungsmaßnahmen durchführen, die langfristig den Gebäudewert erhalten oder steigern.


Der Energieausweis; Rechte:WDR

Der Energieausweis

Bild vergrößern

Zwei Varianten des Energieausweises

Der Energieausweis wurde bis zum 1. Oktober 2008 in zwei Versionen angeboten: verbrauchs- oder bedarfsbasiert. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden. Er wird einfach aus den bekannten Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre errechnet. "Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, werden Durchschnittswerte ermittelt und auch die entsprechenden Witterungsverhältnisse berücksichtigt", erklärt Lale Salur von der Energieagentur NRW.

Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwändigere und deshalb auch teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Der prüft den Zustand des Gebäudes, insbesondere der Wände und Fenster. "Die Kosten dafür schwanken je nach Anbieter, können aber schon mal bis zu 500 Euro betragen", so Lale Salur.

Ob ein bedarfsorientierter Energieausweis notwendig ist, richtet sich in der Regel nach Größe, Alter und Modernisierungsstand des Gebäudes. Während die Besitzer vor 1977 gebauter Häuser mit weniger als fünf Wohnungen ab dem 1.Oktober 2008 immer den bedarfsorientierten Ausweis brauchen, können die Eigentümer größerer und jüngerer Gebäude zwischen beiden Varianten wählen.


Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht ab dem 1. Juli 2008 für bis 1965 fertig gestellte Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2009 für alle später gebauten Wohngebäude.

Die Vorlagepflicht gilt nur bei neuen Mietverhältnissen oder Verkäufen. Steht weder ein Verkauf noch eine Neuvermietung an, muss ein Hausbesitzer auch keinen Ausweis beantragen.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis.

Die Ausweise werden von speziell geschulten Experten wie Architekten oder Ingenieuren ausgestellt. Bislang gibt es keine umfassende Liste der Aussteller, Hinweise geben die Seiten der Verbraucherzentralen, die Energieagentur NRW oder die Deutsche Energieagentur.

Beide Ausweisarten haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und müssen dann erneuert werden.


Mehr zum Thema





Stand: 01.07.2008, 00:00 Uhr


Programmkalender

Monat zurück Mai 2012 Monat vor
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Zahlen und Fakten

Zwei gezeichnete Weltkugeln; Rechte: dpa; Rechte:

Der Klimawandel

Zwölf Grafiken [mehr]

Webmagazin

Siedlung mit Windrädern; Rechte: WDR; Rechte:

Energie der Zukunft

Wie wir leben werden [mehr]

Klima-Quiz

Regenschirm im Sturm; Rechte: dpa; Rechte:

Heiß und stürmisch

Das Klima-Quiz [mehr]

Blog

SWR-Klima-Blogger Werner Eckert; Rechte: SWR/WDR; Rechte:

K wie Klima

SWR-Blogger Werner Eckert [mehr]

Was hilft?

Windrad vor Kühltürmen; Rechte: WDR/ZB; Rechte:

Wege und Irrwege

Was passieren muss [mehr]

Planet Wissen

Planet Wissen Logo; Rechte: WDR; Rechte:

Hintergründe

Von Eiszeit bis Wetterphänomene [mehr]



Suche in WDR-Wissen