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Fernsehsendung Samstag, 20. März 2010

tag7

9.30 - 10.00 Uhr, WDR Fernsehen Mitschnitt für Schule und WeiterbildungVideotext für Hörgeschädigte

Koran im Unterricht

Der Islam macht Schule

Eltern, Politiker, islamische Funktionäre und christliche Kirchen streiten um die Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen. Alle betonen dessen Bedeutung für eine erfolgreiche Integration, alle sehen darin ein wichtiges Mittel zur Wertevermittlung, uneinig ist man sich jedoch über das "Wie".


"Wir erreichen 90 Prozent der Akzeptanz aller muslimischen Eltern mit diesem Unterricht", kommentiert Ridwan Bauknecht, deutscher Muslim und Islamkundelehrer an vier Schulen im Bonner Süden seine Arbeit. Als bisher einziges Bundesland rief Nordrhein-Westfalen vor zehn Jahren an den Schulen die "Islamkunde" ins Leben, die mittlerweile für rund 7.000 Schülerinnen und Schüler an 130 Schulen unterrichtet wird. Islamkunde wird eher als kulturelles Grundverständnis aufgefasst, ist also mit dem katholischen oder evangelischen Bekenntnisunterricht nicht zu vergleichen.

Muslimische Verbände und auch die beiden großen Kirchen fordern unter anderem, dass nicht allein der Staat, sondern auch eine "muslimische Organisation" am Unterricht beteiligt sein sollte. Aber bis heute gibt es keinen offiziellen Ansprechpartner, der alle in Deutschland lebenden Muslime gesellschaftlich und juristisch vertritt. Mit wem der Staat in Verhandlung treten soll, wer die theologische Ausbildung der Lehrer und wer die religiösen Inhalte verantwortet - selbst bei so grundsätzlichen Fragen gibt es bisher keine Einigung. Und der Druck wächst: Die Anzahl der bekennenden muslimischen Schüler in Deutschland steigt und damit die Brisanz der Debatte um einen "deutschen Islam".

Reportage mit: Alessandro Nasini, Ahmet Senyurt
Erstausstrahlung ARD/WDR: 10.2.2010

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Themen: Kultur/Religion, Politik/Wirtschaft, Schule/Beruf, Eltern Wissen, Lehrer Wissen


Hinweise für den Mitschnitt
Städtischen Volkshochschulen ist es erlaubt, diese Fernsehsendung zu nichtgewerblichen Bildungs- und Weiterbildungszwecken mitzuschneiden.
Voraussetzung für die Mitschnittsberechtigung ist, dass die jeweilige Volkshochschule dem Rahmenvertrag zwischen den Verwertungsgesellschaften (VFF, GEMA, VG-Wort, VG-Bild, GLV) und dem Deutschen Städtetag beigetreten ist.

Der Rahmenvertrag
Textauszug aus §1 des Rahmenvertrags,
Vertragsgegenstand: "Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von Mitschnitten ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen im Rahmen der Weiterbildung im Bereich der Volkshochschulen zu nichtgewerblichen Bildungszwecken. Hierunter sind insbesondere Kulturmagazine, Wissenschaftssendungen sowie Dokumentationen und Features zu verstehen. Ausgenommen von der Nutzungseinräumung sind ausdrücklich Eurovisionssendungen, Musiksendungen, Sportübertragungen, dramatische Produktionen und Spielfilme."

Textauszug aus §2 des Rahmenvertrags,
Rechteeinräumung: "Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht in eigenen Veranstaltungen der Volkshochschulen verwendet werden. Sie sind spätestens 12 Monate nach der Aufnahme zu löschen. (...) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß die Verbreitung der Bild- oder Tonträger oder ihre Nutzung zur Wiedergabe außerhalb eigener Veranstaltungen nicht zulässig ist."
Videotext für Hörgeschädigte
Diese Ausstrahlung ist mit Videotext-Untertiteln versehen. Sie werden auf der Seite 150 des WDR-Textes ausgestrahlt. Weitere Informationen finden Sie hier.



Zeichenerklärung

  • Radiosendung Radiosendung
  • Fernsehsendung Fernsehsendung
  • Mitschnitt für Schule oder Weiterbildung Mitschnitt für Schule oder Weiterbildung
  • Videotext für Hörgeschädigte Videotext für Hörgeschädigte
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