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Pressemitteilung
30.10.2009, 10.32Uhr
Unternehmen

Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz / Staatskanzlei schließt Prüfung ab zum Verhältnis zwischen WDR und Dr. Ludwig Jörder

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Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz  Bild vergrößern
In dem Verhältnis zwischen dem WDR und seinem Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Ludwig Jörder gibt es keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen das WDR-Gesetz. Dies hat eine entsprechende Prüfung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben, die aufgrund von Presseberichten im August diesen Jahres eingeleitet worden war. Die Veröffentlichungen hatten Jörder eine unzulässige Einflussnahme in seiner Funktion als Geschäftsführer der Westfalenhallen Dortmund GmbH unterstellt.

Laut Prüfbericht gab es keinerlei Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Westfalenhallen durch den WDR in den vergangenen Jahren. In den letzten fünf Jahren war die Westfalenhalle ein einziges Mal im Auftrag des WDR gebucht worden. Auch konnte weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Einfluss von Ludwig Jörder auf die Vergabemodalitäten bei den Buchungen des den Westfalenhallen zugehörigen Hotels festgestellt werden. Die Buchungen werden von den WDR-Mitarbeitern selbst im Rahmen eines zentralisierten Hotelreservierungsportals getätigt. Auch auf die Preisgestaltung bzw. auf die Verhandlungen mit den Hotels hat der Verwaltungsrat keinen Einfluss: Sie werden vom ZDF gemeinsam für die öffentlich-rechtlichen Sender geführt.

Der WDR hatte die Vorwürfe von Beginn an als unbegründet zurückgewiesen, war der Bitte der Staatskanzlei NRW nach einer Stellungnahme im Sinne der Transparenz aber gerne nachgekommen.

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