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UnternehmenDer Rundfunkrat hat das von der Europäischen Kommission eingeleitete Konsultationsverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks scharf kritisiert. Die Einleitung des Verfahrens sei "eine deutliche Kompetenzüberschreitung der Zuständigkeiten der Europäischen Kommission", heißt es in einer Stellungnahme des Aufsichtsgremiums. Für die Definition der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Ausgestaltung der Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben seien ausschließlich die Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer, zuständig. Dies ergebe sich auch aus der Kulturhoheit der Bundesländer. Regelungen, die die Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks beträfen, "fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der Europäischen Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender Kulturfaktor ist und sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren lässt".
Der Rundfunkrat kritisiert insbesondere die fehlende Würdigung der kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunk sei ein kulturell bedeutendes Gut. Dies werde in der 2005 mit den Stimmen der EU-Länder ratifizierten UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt ausdrücklich bekräftigt. Anstelle eines rein auf die ökonomischen Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens müsse die EU-Kommission die kulturelle Bedeutung des Rundfunks anerkennen. Die Kommission ziele offenkundig darauf ab, "eine grundlegende Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit in der Konsequenz tiefen inhaltlichen Eingriffen vorzunehmen, die durch keine der geltenden Rechtsgrundlagen gedeckt sind."
Das WDR-Gremium verwies darauf, dass aufgrund des EU-Entscheids zur Einstellung des VPRT-Verfahrens zurzeit auf nationaler Ebene intensiv neue gesetzliche Regelungen diskutiert würden, die schließlich fristgerecht in einen von allen 16 Bundesländern zu ratifizierenden Staatsvertrag einfließen sollen. Da die Kommission nun ihrerseits eine veränderte Mitteilung für Anfang 2009 in Aussicht gestellt habe, so das Gremium, stelle sich in Deutschland die Frage, inwieweit die bis dahin entwickelten Umsetzungsschritte möglicherweise nicht kompatibel sein werden. "Damit wird der soeben vermeintlich gewonnenen Rechtssicherheit erneut der Boden entzogen, noch bevor sie überhaupt verbindlich zu Papier gebracht wird", kritisierte der Rundfunkrat.
Schließlich bekräftigt das Gremium die Auffassung, dass die
deutschen Rundfunkgebühren auch im Licht der jüngsten Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom September 2007 "keine staatliche
Beihilfe" darstellten. Auch der Europäische Gerichtshof habe 2003
im "Altmark-Urteil" festgestellt, das öffentliche Mittel für
öffentliche Dienstleistungen unter bestimmten Umständen keine
Begünstigung gemäß dem EG-Vertrag darstellten. "Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zu den Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse", dessen konkrete
Ausgestaltung den vom Gerichtshof entwickelten Kriterien
entspricht, stellte der Rundfunkrat fest.
Nach Ansicht des Rundfunkrates müsse viel eher "die jüngere beihilferechtliche Entscheidungspraxis" der Kommission einer Revision unterzogen werden. Dazu gehöre, die "Doppelnatur des Rundfunks" tatsächlich zu berücksichtigen und nicht den Fokus allein auf den Rundfunk als Dienstleistung und Wirtschaftsgut zu legen. Eine Neujustierung des Beihilferechts müsse den rechtlichen, kulturellen und ökonomischen Bedingungen Rechnung tragen, heißt es in der Rundfunkratsstellungnahme.
Der Rundfunkrat will das aktuelle Anhörungsverfahren auch zum Anlass nehmen, "um an die Länder zu appellieren, unverzichtbare kulturelle Werte gegen eine bruchstückweise Vereinnahmung in die Wirtschaftsregulierung der EU zu verteidigen".
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