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UnternehmenDer Rundfunkrat hat sich erneut besorgt über Pläne der EU-Kommission geäußert, bisher vom Rundfunk genutzte digitale Übertragungskapazitäten in Zukunft für andere Mediendienste zu nutzen. Unter Vorsitz von Reinhard Grätz verabschiedete das Gremium eine Entschließung, in der EU-Kommission, Bund, Länder und die deutschen EU-Parlamentarier aufgefordert werden, den Rundfunk bei der künftigen Zuteilung von digitalen Frequenzbereichen angemessen zu berücksichtigen, so dass dessen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten bleiben. „Die Überlegungen, die uns aus der EU-Kommission bekannt sind, stellen einen rein marktorientierten Ansatz dar und lassen Schlimmes befürchten. Wir Öffentlich-Rechtlichen, die Privaten, die Landesmedienanstalten, die Bundesnetzagentur und die Länder müssen deshalb an einem Strang ziehen, um die beabsichtigte Einschränkung der terrestrischen Verbreitung von Hörfunk und Fernsehen zu verhindern“, sagte Grätz.
Die EU-Kommission erwägt, im Zuge der Revision der Regulierungsrichtlinien für die elektronische Kommunikation die für Hörfunk- und Fernsehen vorgesehenen digitalen erdgebundenen Frequenzbereiche stark einzuschränken und mehr Kapazitäten für Dienste wie Mobile TV und Mobilfunk vorzusehen. Außerdem beabsichtigt die EU-Kommission, einen Handel mit Frequenzen zu ermöglichen. Das für den Rundfunk vorgesehene Spektrum, so der Rundfunkrat, umfasse „definitiv zu wenig Kapazität“ für die schon jetzt vorhandenen DVB-T-Angebote in Deutschland. „Der Ansatz der EU-Kommission würde also bedeuten, derzeit existierenden digital-terrestrischen Rundfunk zurückzubauen, was den Interessen des Publikums diametral entgegensteht.“ Dadurch würde die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk betriebene Förderung der Digitalisierung im DVB-T-Bereich konterkariert.
In seiner neuen Entschließung, die an eine frühere Erklärung vom Mai dieses Jahres anknüpft, fordert das Gremium einen klar definierten Bereich für den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und dessen kulturell bedeutsamen Angeboten. Das Gremium verwies auf die Pflicht zur Kulturverträglichkeit aller Maßnahmen der Kommission sowie auf das Amsterdamer Protokoll. Letzteres schreibt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und mithin die Bedingungen seiner Verbreitung in eigener Zuständigkeit regeln.
Kritisch sieht der Rundfunkrat auch die beabsichtigte Gründung einer neuen EU-Behörde mit weit gehenden Zuständigkeiten hinsichtlich Kontrolle, Umsetzung und Einhaltung der Richtlinienvorgaben auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
Die Entschließung des Rundfunkrats kann im Internet-Angebot des Rundfunkrates (www.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat) in der Rubrik „Stellungnahmen und Resolutionen“ heruntergeladen werden bzw. unter dem nachfolgend genannten Link.
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