25.05.2012

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Nr. 624

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Monitor Nr. 624 vom 25.08.2011

Justizirrtümer

Wie der Staat die Opfer abspeist



Video der Sendung

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Bericht: Jan C. Schmitt

Monika Wagener: "Zu unserem letzten Thema: Stellen Sie sich vor, sie sitzen unschuldig im Gefängnis. Ihre Welt - ein paar Quadratmeter, jahrelang. Und wenn Sie rauskommen, werden sie für den Justizirrtum mit einem Butterbrot abgespeist. Sicher, Fehlurteile kann man nicht verhindern, aber müssen Justizopfer in Deutschland für einen Hafttag weniger Entschädigung bekommen als Bahnreisende für eine Stunde Zugverspätung? Über den schäbigen Umgang des deutschen Staates mit seinen Justizopfern berichten Jan Schmitt und Achim Pollmeier."

Horst Arnold Rechte: WDR Bild vergrößern

Horst Arnold

Alptraum Justizirrtum. Horst Arnolds Leidensgeschichte begann 2001. Sein Urteil damals: 5 Jahre Gefängnis, wegen Vergewaltigung, ein Fehlurteil.

Horst Arnold: "Es war wirklich so, dass ich 1.800 und ein paar Tage Tag und Nacht ums Überleben kämpfen musste. Mithäftlinge haben mich schikaniert, wo sie nur konnten."

In einer Schulpause soll der Lehrer Arnold eine Kollegin vergewaltigt haben. Er musste die gesamten 5 Jahre Gefängnis verbüßen. Eine Haftverkürzung gab es nicht, weil er immer seine Unschuld beteuert hatte.

Horst Arnold: "Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich ... in Gedanken oft mit dem Selbstmord ... gespielt habe, während der Haftzeit und auch danach."

Nach seiner Haft - draußen - wollte niemand etwas mit dem verurteilten Sexualstraftäter zu tun haben. Als Lehrer wollte ihn keine Schule mehr nehmen. Aber sein Anwalt kämpfte weiter. Bis er endlich beweisen konnte, dass die angeblich vergewaltigte Kollegin notorisch gelogen hatte. Juli 2011: Freispruch erster Klasse für Horst Arnold, wegen erwiesener Unschuld. Der vorsitzende Richter sagte: "Ihnen wurden zehn Jahre ihres Lebens verpfuscht." 10 Jahre Leidensgeschichte. Und wie entschädigt nun der deutsche Staat dieses Martyrium? Mit 45.625,- Euro, 25,- Euro für jeden verbüßten Gefängnistag. Erbärmlich wenig, findet das Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltverein.

Ulrich Schellenberg, Deutscher Anwaltverein Rechte: WDR Bild vergrößern

Ulrich Schellenberg, Deutscher Anwaltverein

Ulrich Schellenberg, Deutscher Anwaltverein: "Jeder andere Bürger, der einem anderen einen Schaden zufügt, muss ein Schmerzensgeld in einer Höhe bezahlen, die dem billigen Ermessen entspricht, das heißt von den Gerichten festgesetzt werden kann, bezogen auf den Einzelfall. Nur der Staat sagt, ich bezahle 25,- Euro und keinen Cent mehr an Schmerzensgeld. Und er privilegiert sich damit selber, er schafft einen Tarif, anhand dessen er dann die unschuldig Inhaftierten meint abrechnen zu können."

Mehr als 25,- Euro pro Tag soll es nicht geben. So haben die Justizminister der Länder entschieden. Und das, obwohl alle Bundesländer zusammen gerade mal 2 Millionen Euro an Haftentschädigung pro Jahr zahlen. Erbärmlich wenig im internationalen Vergleich. Denn da wird meist nach Einzelfall entschädigt. Während unschuldig Inhaftierte in Deutschland seit 2009 immer nur 25,- Euro pro Hafttag bekommen, zahlt man in Finnland bis zu 120,- Euro, in Dänemark bis 170,- Euro, in den Niederlanden bis 250,- Euro und in Frankreich sogar bis zu 1.000,- Euro pro Hafttag.

Auch Monika de Montgazon wurde jahrelang unschuldig weggesperrt, in dieses Gefängnis in Berlin-Pankow.

Monika de Montgazon Rechte: WDR Bild vergrößern

Monika de Montgazon

Monika de Montgazon: "In dem Moment, da denkt man, du willst hier raus, du willst deine Unschuld beweisen. Niemand hilft Ihnen da. Und da will man einfach nur zeigen, dass man es nicht gewesen ist.“

In dieser Nacht entschied sich ihr Schicksal. Ihr Vater Theodor verbrannte 2003 in seinem Haus. Seine Tochter Monika, die ihren schwer krebskranken Vater pflegte, konnte sich retten. Für das Gericht war schnell klar, sie muss mithilfe eines Brandsatzes das Feuer gelegt haben. Urteil - lebenslänglich.

Monika de Montgazon: "Ich hab zuerst wirklich gedacht, ich bin im falschen Film, mich können die überhaupt nicht meinen. Die meinen nicht mich, sondern irgendjemand anders."

Nur weil ihr Anwalt neue Gutachten für über 100.000,- Euro einholen ließ, konnte sie ihre Unschuld beweisen. Sie kam frei. Aber ihr Leben war zerstört. Und sie bekam zu spüren, wie der Rechtsstaat mit Justizopfern umgeht. Fast 30 Jahre lang hatte sie vorher als Arzthelferin gearbeitet, jetzt musste sie von Hartz IV leben. Ausgleich für den entgangenen Lohn bekam sie nicht. Und eine Wiedereingliederungshilfe? Nicht vorgesehen in solchen Fällen.

Ulrich Schellenberg, Deutscher Anwaltverein: "Ihr Leben ist zerstört, Sie haben keine wirtschaftliche Absicherung. Sie haben ihre Wohnung verloren, Sie haben ihre Arbeit verloren und Sie haben niemanden, der von Seiten der Justiz kommt und ihnen hilft. Wenn Sie als rechtskräftig verurteilter Straftäter entlassen werden, dann bekommen Sie jemanden, der Ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, zu Recht bekommen Sie das, weil das notwendig ist. Aber wenn Sie unschuldig sind, bekommen Sie niemanden, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt."

Keine Hilfe also, weil sie keine Straftat begangen hat. Unschuldig hinter Gittern. 9.000,- Euro Entschädigung hat sie vom Staat bekommen - für die Zeit im Gefängnis. Und für sie gehen die Prozesse weiter. Denn die Gutachter, die ihre Freiheit belegt haben, soll sie jetzt zum großen Teil selber bezahlen. Für Monika de Montgazon passt das in ihre Geschichte.

Monika de Montgazon: "Was ich noch hatte, weg, weil Haus ist ja abgebrannt. Dann Knast, dann Hartz IV, jetzt auf den Kosten sitzen geblieben mehr oder weniger. ... Viel mehr kann einem doch nicht passieren."


Monitor - weitere Informationen zur Sendung

  • Sendetermin

    MONITOR Nr. 634

    24.05.201221:45 - 22:15 Uhrim Ersten

  • Wiederholungen

    Donnerstag, 24.05.2012
    23:30 Uhr - tagesschau24

    Freitag, 25.05.2012
    05:00 Uhr - ARD
    08:35 Uhr - RBB
    20:15 Uhr - EinsExtra

    Samstag, 26.05.2012
    08:20 Uhr - WDR

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