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Trennung als Kündigungsgrund - MEDIATHEK - WDR.de

Die Eltern im Rauschendorfer Kindergarten sind fassungslos: Der Träger der Einrichtung, die katholische Kirche, hat der langjährigen Leiterin gekündigt, weil die sich von ihrem Mann getrennt und mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist. Der katholische Pfarrer stellt sich stur.

Ein Beitrag von Josef Kaiser, 13.02.2012


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4 mal kommentiert

Waltraud

schrieb am 20.03.2012 19:12

Ich bin fassungslos. Die katholische Kirche muss schauen, dass ihr Image wieder aufpoliert wird, was schwer genug ist und schämt sich nicht eine Erzieherin zu entlassen, die sich getrennt hat. Wie krank ist das frage ich mich. In welcher Zeit leben denn die. Aber es hätten ja viele Dinge nicht passieren können, wenn diese Verknöcherten dieser Kirche neuzeitlicher gelebt hätten. Das ist richtig unanständig.

Sabine Schmitz

schrieb am 19.02.2012 18:28

Doppelmoral der römisch katholischen Kirche, es gibt so viele r.k. Pfarrer, die uneheliche Kinder haben (was ich nicht verurteilen möchte), usw., dies wird von der r.k. Kirche toleriert - ohne Konsequenz - , aber wer hat sich schon mal einen Arbeitsvertrag von Pfarrer und Kirche angeguckt - ....! Vertrag ist Vertrag, ok, aber kann man solche moralischen Klauseln heute noch tolerieren? Warum geht eine Ehe kaputt - warum wendet sich ein Mensch einem anderen Partner zu?! Was hat das mit dem Arbeitsvertrag zu tun? Mir fällt noch eine Menge ein, aber - ich glaube, mit diesen Worten habe ich meinen Standpunkt dargestellt.

Im Ernst...

schrieb am 16.02.2012 22:48

Ganz so einfach ist das nicht. Natürlich haben hier zwei Vetragsparteien zugestimmt. Aber überall gilt es den Einzelfall genau zu betrachten und bei dem Verhalten dieses Arbeitgebers kommt der gesunde Menschenverstand nicht hinterher. Die Doppelmoral und auch die sehr unterschiedliche Auslegung der Arbeitsverträge der Kirche ist allgemein bekannt.

Ich bin auch nur ein Angestellter

schrieb am 14.02.2012 23:30

Man kann über die Einstellung der kath. Kirche denken wie man will, aber wenn ich einen Vertrag, in diesem Fall einen Arbeitsvertrag, unterschreibe, bin ich verpflichtet diesen gründlich durchzulesen und verpflichte mich mit meiner Unterschrift, alle daroin enthaltenen Punkte zu akzeptieren. Wer auch immer gegen diese Vereinbarungen verstößt, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, hat mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. In dem geschilderten Fall ist die Kündigung völlig rechtens, auch wenn dieser Passus im Arbeitsvertrag nicht unbedingt zeitmäßig ist. Er war jedoch vor der Unterzeichnung beiden Parteien bekannt und wurde mit der Unterschrift vom Arbeitnehmer akzeptiert. Also warum ein solches Aufheben. Ein vergleichbarer Fall in der freien Wirtschaft und nicht im Bereich einer kirchlichen Organisation wäre wahrscheinlich noch nicht einmal eine Erwähnung wert gewesen. Man sollte einfach zu seinen Fehlern stehen und dann auch mit den Konsequenzen leben.

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